Gliederungszahl

1211/63–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BERGEN IM DUNKELSTEINERWALD

Ausgabedatum

10.08.1984

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BERGEN IM DUNKELSTEINERWALD

1211/63–0

Kundmachung

64/84

1984-08-10

Blatt 1

Ausgegeben am10.08.1984

Jahrgang 198464. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergen im Dunkelsteinerwald

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Juli 1984, II/1-M-214-84, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald, Verw. Bezirk Krems an der Donau, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem Schild eine mit einem grünen Nadelbaum belegte, aufwärtszeigende, geschweifte, goldene Spitze, die vorne von einer in einem roten Feld befindlichen goldenen Weinranke mit ebensolcher Traube und hinten von einer in einem blauen Feld befindlichen goldenen Ähre begleitet wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.