Gliederungszahl

1211/67–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ROSSATZ

Ausgabedatum

01.02.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ROSSATZ

1211/67–0

Kundmachung

12/85

1985-02-01

Blatt 1

Ausgegeben am01.02.1985

Jahrgang 198512. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Rossatz

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Dezember 1984, II/1-M-232/2-84, der Marktgemeinde Rossatz, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Rot ein bekrönter doppelschweifiger goldener Löwe, der über drei silberne Spitzen, darinnen ein roter Donaunachen, schreitet.”

Gleichzeitig wurden die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Rossatz festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.