Gliederungszahl

1211/68–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BROMBERG

Ausgabedatum

08.02.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BROMBERG

1211/68–0

Kundmachung

18/85

1985-02-08

Blatt 1

Ausgegeben am08.02.1985

Jahrgang 198518. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bromberg

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Dezember 1984, II/1-M-483/2-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Bromberg, Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild ein, ein rotes Spitzdach tragender, pfahlweise gesetzter und zwei schwarze Fenster zeigender mit Anbauten versehener silberner Kirchturm, der rechts von einem goldenen Adlerflug und links von einer goldenen Ähre begleitet wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bromberg festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.