Gliederungszahl

1211/69–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PAUDORF

Ausgabedatum

26.03.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PAUDORF

1211/69–0

Kundmachung

40/85

1985-03-26

Blatt 1

Ausgegeben am26.03.1985

Jahrgang 198540. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Paudorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 1985, II/1-M-229/2-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Paudorf, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen silbernen Wellenbalken geteilter Schild, oben in Blau drei aus der Schildesteilung wachsende Nadelbäume, unten in Rot ein goldenes Zahnrad, das von einer früchtetragenden goldenen Weinranke durchzogen wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Paudorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.