Gliederungszahl

1211/70–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WIESELBURG-LAND

Ausgabedatum

26.03.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WIESELBURG-LAND

1211/70–0

Kundmachung

41/85

1985-03-26

Blatt 1

Ausgegeben am26.03.1985

Jahrgang 198541. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wieselburg-Land

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 1985, II/1-M-444/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Wieselburg-Land, Verwaltungsbezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von blau auf gold geteilten Schild oben ein auf der Schildesteilung stehendes zweigeschossiges, silbernes Schloß, von zwei ebensolchen Türmen begrenzt, unten fünf grüne Laubbäume, zwei zu eins gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wieselburg-Land festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.