Gliederungszahl

1211/71–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GERERSDORF

Ausgabedatum

24.04.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GERERSDORF

1211/71–0

Kundmachung

53/85

1985-04-24

Blatt 1

Ausgegeben am24.04.1985

Jahrgang 198553. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gerersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. März 1985, II/1-M-519-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Gerersdorf, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben in Gold eine auf der Schildesteilung stehende schwarze Opferschale, aus der rote Flammen emporschlagen, unten in Blau zwei goldene auseinanderschreitende, überdeckte Löwen mit verschlungenen Schwänzen und roter Zunge.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gerersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.