Gliederungszahl

1211/73–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BRAND-LAABEN

Ausgabedatum

24.05.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BRAND-LAABEN

1211/73–0

Kundmachung

66/85

1985-05-24

Blatt 1

Ausgegeben am24.05.1985

Jahrgang 198566. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Brand-Laaben

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. April 1985, II/1-M-394-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Brand-Laaben, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen silbernen Balken schräglinks von Grün auf Rot geteilten Schild oben eine aus der Schildesteilung emporwachsende goldene Warte, unten ein goldener mit schwarzen Griffen versehener Glasbläserstab, überdeckt von einem goldenen Krug.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Brand-Laaben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.