Gliederungszahl

1211/74–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENZERSDORF AN DER FISCHA

Ausgabedatum

24.05.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ENZERSDORF AN DER FISCHA

1211/74–0

Kundmachung

67/85

1985-05-24

Blatt 1

Ausgegeben am24.05.1985

Jahrgang 198567. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. April 1985, II/1-M-69-85, der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilter Schild, oben in Rot ein goldenes Zahnrad, unten in Grün eine goldene Ähre.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.