Gliederungszahl

1211/75–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NIEDERHOLLABRUNN

Ausgabedatum

09.08.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NIEDERHOLLABRUNN

1211/75–0

Kundmachung

92/85

1985-08-09

Blatt 1

Ausgegeben am09.08.1985

Jahrgang 198592. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Niederhollabrunn

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 1985, II/1-M-205-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Niederhollabrunn, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild ein auf grünem Schildfuß stehender runder, gequaderter, silberner Brunnen mit schwarzem Bügel und goldenem Schaff, begleitet von zwei silbernen Laubbäumen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Niederhollabrunn festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.