Gliederungszahl

1211/77–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ZWÖLFAXING

Ausgabedatum

09.12.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ZWÖLFAXING

1211/77–0

Kundmachung

120/85

1985-12-09

Blatt 1

Ausgegeben am09.12.1985

Jahrgang 1985120. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zwölfaxing

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Oktober 1985, II/1-M-536-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Zwölfaxing, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot eine silberne Rose über einem silbernen Fallgitter, hinten in Gold drei blaue Wellenbalken links geschrägt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Zwölfaxing festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb” genehmigt.