Gliederungszahl

1211/78–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. PANTALEON-ERLA

Ausgabedatum

20.12.1985

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. PANTALEON-ERLA

1211/78–0

Kundmachung

132/85

1985-12-20

Blatt 1

Ausgegeben am20.12.1985

Jahrgang 1985132. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Pantaleon-Erla

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. November 1985, II/1-M-26/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde St. Pantaleon-Erla, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem silbernen Schild, der von einem, eine rote Mauer zeigenden, mit der goldenen römischen Zahl II belegten Schildeshaupt bekrönt wird, über zwei blauen Wellenbalken im Schildesfuß ein von zwei sich kreuzenden goldenen Ähren begleiteter aufrechter blauer Hammer mit goldenem Stiel.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Pantaleon-Erla festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.