Gliederungszahl

1211/80–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ENGELHARTSTETTEN

Ausgabedatum

18.02.1986

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE ENGELHARTSTETTEN

1211/80–0

Kundmachung

16/86

1986-02-18

Blatt 1

Ausgegeben am18.02.1986

Jahrgang 198616. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Engelhartstetten

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Dezember 1985, II/1-M-96-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Engelhartstetten, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot drei aus dem Schildesfuß wachsende goldene Ähren, hinten in Silber zwei beiderseits gezinnte rote Querbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Engelhartstetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.