Gliederungszahl

1211/82–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. MARTIN

Ausgabedatum

20.03.1986

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. MARTIN

1211/82–0

Kundmachung

35/86

1986-03-20

Blatt 1

Ausgegeben am20.03.1986

Jahrgang 198635. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Martin

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Jänner 1986, II/1-M-145/7-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde St. Martin, Verwaltungsbezirk Gmünd, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch Astschnitt geteilten Schild oben in Grün ein silbernes Schwert gekreuzt mit drei goldenen Ähren, unten in Silber ein roter Ring.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Martin festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.