Gliederungszahl

1211/83–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Thomasberg

Ausgabedatum

24.04.1986

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Thomasberg

1211/83–0

Kundmachung

43/86

1986-04-24

Blatt 1

Ausgegeben am24.04.1986

Jahrgang 198643. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Thomasberg

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

25. Februar 1986, II/1-M-383-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der

Gemeinde Thomasberg, Verwaltungsbezirk Neunkirchen,

das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild eine gequaderte, zinnenbekrönte, von zwei Rundtürmen flankierte silberne Burgmauer, versehen mit Pechnasen und schwarzen Fenstern,

vorgelegt eine silberne Toranlage mit rotem Tor und

roter Brücke.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der

NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Thomasberg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Rot-Weiß” genehmigt.