Gliederungszahl

1211/88–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ernsthofen

Ausgabedatum

29.08.1986

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ernsthofen

1211/88–0

Kundmachung

90/86

1986-08-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.08.1986

Jahrgang 198690. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ernsthofen

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1986, II/1-M-12-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Ernsthofen, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen blauen Balken schrägrechts geteilten Schild oben in Rot ein goldener, aus der Schildesteilung wachsender abgetreppter Torbogen, unten in Gold eine rote Pflugschar.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ernsthofen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.