Gliederungszahl

1211/89–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lanzendorf

Ausgabedatum

22.10.1986

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lanzendorf

1211/89–0

Kundmachung

111/86

1986-10-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.10.1986

Jahrgang 1986111. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lanzendorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. September 1986, II/1-M-524-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Lanzendorf, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild rechts oben eine silber und rot geschachtete Ehrenvierung, links oben ein silberner Ritterhelm, in der unteren Schildhälfte, nach rechts versetzt, in den gefluteten Schildfuß eintauchend, ein silbernes Mühlrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Lanzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.