Gliederungszahl

1211/90–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hundsheim

Ausgabedatum

20.01.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hundsheim

1211/90–0

Kundmachung

1/87

1987-01-20

Blatt 1

Ausgegeben am20.01.1987

Jahrgang 19871. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hundsheim

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Dezember 1986, II/1-M-76-1986, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Hundsheim, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In blauem Schild ein über einen grünen Hügel springender silberner Hund mit goldenem Halsband.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hundsheim festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.