Gliederungszahl

1211/91–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf

Ausgabedatum

19.03.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf

1211/91–0

Kundmachung

26/87

1987-03-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.03.1987

Jahrgang 198726. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Götzendorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

25. Februar 1987, II/1-M-71-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Marktgemeinde Götzendorf, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen goldenen Balken schräglinks geteilten Schild oben in Rot ein goldener, senkrecht gerauteter Schild, unten in Grün ein wachsender goldener Bischofsstab.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Götzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Grün” genehmigt.