Gliederungszahl

1211/92–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering

Ausgabedatum

19.03.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering

1211/92–0

Kundmachung

27/87

1987-03-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.03.1987

Jahrgang 198727. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Semmering

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

17. Februar 1987, II/1-M-381-1986, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Semmering, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von Silber und Blau im Tannenschnitt erhöht geteilten Schild wachsend eine zweigeschossige silberne Brücke mit oben fünf und unten drei Bogenöffnungen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Semmering festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.