Gliederungszahl

1211/93–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing

Ausgabedatum

30.04.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing

1211/93–0

Kundmachung

36/87

1987-04-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.04.1987

Jahrgang 198736. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wimpassing

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

17. März 1987, II/1-M-388/1-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Wimpassing, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In grünem Schild unter einem mit drei goldenen Ähren belegten Schildhaupt ein in den gefluteten Schildfuß eintauchendes goldenes Mühlrad.”

Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wimpassing festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.