Gliederungszahl

1460/17–0

Titel

Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden

Ausgabedatum

30.04.1987

Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden

1460/17–0

Kundmachung

40/87

1987-04-30

Blatt 1– 5

Ausgegeben am30.04.1987

Jahrgang 198740. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 (§ 12 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt:

Die Gesamtlänge der Grenzänderung beträgt 102,42 m.