Gliederungszahl

1211/94–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leitzersdorf

Ausgabedatum

08.05.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leitzersdorf

1211/94–0

Kundmachung

50/87

1987-05-08

Blatt 1

Ausgegeben am08.05.1987

Jahrgang 198750. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leitzersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

24. März 1987, II/1-M-203-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Leitzersdorf, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild über grünem Schildfuß ein silbernes Steinmal aus fünf Steinen, daraus wachsend fünf strahlenförmig angeordnete goldene Ähren.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Leitzersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.