Gliederungszahl

1211/95–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten

Ausgabedatum

08.05.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten

1211/95–0

Kundmachung

51/87

1987-05-08

Blatt 1

Ausgegeben am08.05.1987

Jahrgang 198751. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stetten

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

17. März 1987, II/1-M-210-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Stetten, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem unter silbernem Schildhaupt gespaltenen Schild vorne in Rot eine silberne Sturzkrücke, hinten in Grün ein silbernes Rad, das Schildhaupt belegt mit einer grünen vierblättrigen Weinranke.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Stetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.