Gliederungszahl

1211/96–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lichtenegg

Ausgabedatum

16.06.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lichtenegg

1211/96–0

Kundmachung

55/87

1987-06-16

Blatt 1

Ausgegeben am16.06.1987

Jahrgang 198755. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Lichtenegg

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Mai 1987, II/1-M-497-1987, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Lichtenegg, Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von Silber auf Grün im Tannenschnitt erhöht geteilten Schild eine silberne Kirche mit linksstehendem Turm, schwarzen Fenstern und schwarzen Dächern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Lichtenegg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.