Gliederungszahl

1211/98–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Obritzberg-Rust

Ausgabedatum

15.07.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Obritzberg-Rust

1211/98–0

Kundmachung

63/87

1987-07-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.07.1987

Jahrgang 198763. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung

über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Obritzberg-Rust

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

12. Mai 1987, II/1-M-416/1-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Obritzberg-Rust, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Gold ein rotbewehrter schwarzer Löwe, hinten in Gold fünf schwarze Querbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Obritzberg-Rust festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Schwarz” genehmigt.