Gliederungszahl

1211/99–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Sonntagberg

Ausgabedatum

04.08.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Sonntagberg

1211/99–0

Kundmachung

76/87

1987-08-04

Blatt 1

Ausgegeben am04.08.1987

Jahrgang 198776. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Sonntagberg

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

23. Juni 1987, II/1-M-30/1-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Sonntagberg, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In rotem Schild über geflutetem grünem Schildfuß ein schwarzes Werkrad, belegt mit einem silbernen Hammer gekreuzt mit einer silbernen Zange; aus dem Werkrad wachsend eine silberne zweitürmige Barockkirche mit schwarzem Dach und schwarzen Turmhelmen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Sonntagberg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Schwarz” genehmigt.