Gliederungszahl

1212/1–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld

Ausgabedatum

04.08.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld

1212/1–0

Kundmachung

77/87

1987-08-04

Blatt 1

Ausgegeben am04.08.1987

Jahrgang 198777. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

23. Juni 1987, II/1-M-108/1-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Rot und Silber gevierteter Schild, belegt mit einer aus dem Schildesfuß wachsenden goldenen Ähre.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.