Gliederungszahl

1212/3–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Neustift-Innermanzing

Ausgabedatum

17.11.1987

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Neustift-Innermanzing

1212/3–0

Kundmachung

110/87

1987-11-17

Blatt 1

Ausgegeben am17.11.1987

Jahrgang 1987110. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Neustift-Innermanzing

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratVotruba

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. September 1987, II/1-M-413/1-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Neustift-Innermanzing, Verw. Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Gold auf Grün im Tannenschnitt erhöht geteilter Schild belegt mit einem goldenen flammenden Herzen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Neustift-Innermanzing festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.