Gliederungszahl

1212/5–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schwarzenbach

Ausgabedatum

31.03.1988

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schwarzenbach

1212/5–0

Kundmachung

48/88

1988-03-31

Blatt 1

Ausgegeben am31.03.1988

Jahrgang 198848. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schwarzenbach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

11. April 1988, II/1-M-505-1988, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Schwarzenbach, Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Blau auf einem gewölbten, nach rechts zeigenden, rotweißen Schild ein zum Abflug bereiter, linksgewendeter goldener Adler, über seinem Kopf schwebend eine fünfzackige goldene Krone.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schwarzenbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.