Gliederungszahl

1212/6–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach

Ausgabedatum

25.05.1988

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach

1212/6–0

Kundmachung

49/88

1988-05-25

Blatt 1

Ausgegeben am25.05.1988

Jahrgang 198849. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. April 1988, II/1-M-421-1988, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Grün im Schildesfuß eine silberne gequaderte Mauer mit blauer Bogenöffnung, darüber ein goldenes Kirchlein mit links aufgesetztem Dachreiter und schwarzen Fenstern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Schwarzenbach an der Pielach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.