Gliederungszahl

1212/7–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großebersdorf

Ausgabedatum

15.07.1988

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großebersdorf

1212/7–0

Kundmachung

64/88

1988-07-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.07.1988

Jahrgang 198864. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großebersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

17. Mai 1988, II/1-M-306/1-1988, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Großebersdorf, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem eins zu zwei geteilten Schild oben in Gold eine aus der Schildesteilung wachsende, zwei Trauben und zwei Blätter tragende grüne Weinranke, unten in Grün ein goldenes Rad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großebersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.