Gliederungszahl

1212/8–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Teesdorf

Ausgabedatum

27.09.1988

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Teesdorf

1212/8–0

Kundmachung

110/88

1988-09-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.09.1988

Jahrgang 1988110. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Teesdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid

vom 28. Juli 1988, II/1-M-62a-88, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Teesdorf, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, in seinem vorderen silbernen Feld in einem blauen Schildhaupt zwei goldene Lilien, im Schild selbst ein roter, rechtsgewendeter, aufspringender Hund, das rückwärtige rote Feld belegt mit drei silbernen auf goldenen Trägern ruhenden Spindeln, von denen jeweils ein silberner Faden zur Schildmitte läuft.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Teesdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.