Gliederungszahl

1212/9–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Günselsdorf

Ausgabedatum

27.09.1988

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Günselsdorf

1212/9–0

Kundmachung

111/88

1988-09-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.09.1988

Jahrgang 1988111. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Günselsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom

28. Juli 1988, II/1-M-46a-88, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Günselsdorf, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild ein silberner Schräglinksbalken, darüber schwebend ein goldenes Horn mit rotsilberner Quaste.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Günselsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.