Gliederungszahl

1212/10–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reingers

Ausgabedatum

07.02.1989

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reingers

1212/10–0

Kundmachung

9/89

1989-02-07

Blatt 1

Ausgegeben am07.02.1989

Jahrgang 19899. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reingers

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Dezember 1988, II/1-M-144-88, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Reingers, Verw. Bezirk Gmünd, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen silbernen Wellenbalken schrägrechts geteilten grünen Schild oben ein silberner Wiedehopf, unten ein nach rechts oben schwimmender silberner Fisch.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Reingers festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.