Gliederungszahl

1212/14–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Blumau-Neurißhof

Ausgabedatum

28.07.1989

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Blumau-Neurißhof

1212/14–0

Kundmachung

59/89

1989-07-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.07.1989

Jahrgang 198959. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Blumau-Neurißhof

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. Mai 1989, II/1-M-43a-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Blumau-Neurißhof, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Grün unter einem silbernen, mit drei schräglinks gestellten roten Bomben, aus denen Flammen schlagen, belegten Schildhaupt, ein aus dem Schildesfuß wachsender silberner Wasserturm.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Blumau-Neurißhof festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.