Gliederungszahl

1212/15–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge

Ausgabedatum

28.07.1989

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge

1212/15–0

Kundmachung

60/89

1989-07-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.07.1989

Jahrgang 198960. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1989, II/1-M-77-89, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge, Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch eine goldene Gegenstufenleiste geteilten Schild oben in Rot eine goldene Blätterkrone, unten in Blau über drei goldenen Wellenbalken im Schildesfuß eine goldene heraldische Rose.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.