Gliederungszahl

1212/16–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt

Ausgabedatum

28.07.1989

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt

1212/16–0

Kundmachung

61/89

1989-07-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.07.1989

Jahrgang 198961. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. Mai 1989, II/1-M-494-89, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt, Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In rotem Schild über grünem Erdreich eine gequaderte, zinnenbekrönte silberne Stadtmauer mit mächtiger Toranlage, geöffneten goldenen Torflügeln und hochgezogenem goldenen Fallgitter; die Toranlage flankiert von zwei ebenfalls mit Zinnen bekrönten silbernen Türmen, zwischen ihnen ein von Blau und Rot geteilter Schild, oben aus der Teilungslinie wachsend ein rechtsgewendeter aufsteigender silberner Löwe; der Schild gehalten von einem goldenen Engel, der seine Flügel über die beiden Türme ausbreitet.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.