Gliederungszahl

1212/17–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bischofstetten

Ausgabedatum

02.10.1989

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bischofstetten

1212/17–0

Kundmachung

93/89

1989-10-02

Blatt 1

Ausgegeben am02.10.1989

Jahrgang 198993. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bischofstetten

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Juli 1989, II/1-M-257/3-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Bischofstetten, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Blau ein goldener Bischofsstab, hinten in Gold zwei schräggekreuzte rote Winkeleisen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bischofstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.