Gliederungszahl

1212/18–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla

Ausgabedatum

30.10.1989

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla

1212/18–0

Kundmachung

101/89

1989-10-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.10.1989

Jahrgang 1989101. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Juli 1989, II/1-M-463-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Würmla, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Grün unter zwei gegengewendeten silbernen Schlangen mit goldenen Krönchen eine aufgerichtete goldene Korngarbe, darunter aus dem Schildfuß wachsend ein silbernes Zahnrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Würmla festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Grün-Gelb” genehmigt.