Gliederungszahl

1212/19–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach

Ausgabedatum

28.11.1989

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach

1212/19–0

Kundmachung

108/89

1989-11-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.11.1989

Jahrgang 1989108. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. Oktober 1989, II/1-M-289-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Über grünen Hügeln, drei zu zwei zu eins gestellt, in Silber eine schrägrechte blaue Axt mit schwarzem Griff.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau” genehmigt.