Gliederungszahl

1212/20–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau

Ausgabedatum

22.03.1990

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau

1212/20–0

Kundmachung

33/90

1990-03-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.03.1990

Jahrgang 199033. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Februar 1990, II/1-M-353-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Breitenau das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben Grün, unten wiedergeteilt von Gold und Blau, über den goldenen Balken ein schwarzes Zahnrad gelegt, dahinter drei aus dem Schildfuß wachsende goldene Ähren”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.