Gliederungszahl

1212/21–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Willendorf

Ausgabedatum

08.05.1990

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Willendorf

1212/21–0

Kundmachung

40/90

1990-05-08

Blatt 1

Ausgegeben am08.05.1990

Jahrgang 199040. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Willendorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. März 1990, II/1-M-387-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Willendorf, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In goldenem Schild unter grünem Schildhaupt mit drei aufrecht stehenden goldenen Föhrenzapfen ein in den gefluteten blauen Schildfuß eintauchendes schwarzes Wasserrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Willendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.