Gliederungszahl

1212/22–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf

Ausgabedatum

05.06.1990

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf

1212/22–0

Kundmachung

49/90

1990-06-05

Blatt 1

Ausgegeben am05.06.1990

Jahrgang 199049. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. April 1990, II/1-M-116/2-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein schräglinks geteilter Schild, oben in Gold ein schwarzes silberumrandetes Tatzenkreuz, unten in Rot eine goldene Weintraube mit linksgestelltem Blatt”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.