Gliederungszahl

1212/23–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Loich

Ausgabedatum

22.06.1990

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Loich

1212/23–0

Kundmachung

53/90

1990-06-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.06.1990

Jahrgang 199053. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Loich

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. April 1990, II/1-M-407-90, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Loich das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein grüner Schild, schräglinks geteilt durch einen silbernen Wellenbalken, oben eine goldene Mitra über drei goldenen Scheiben, unten ein gekreuztes goldenes Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Loich festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.