Gliederungszahl

1212/24–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl

Ausgabedatum

20.09.1990

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl

1212/24–0

Kundmachung

98/90

1990-09-20

Blatt 1

Ausgegeben am20.09.1990

Jahrgang 199098. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Juni 1990, II/1-M-196-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Großmugl das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Blau auf goldenem Felsen ein schwarzes Nest, darin ein silberner Pelikan mit ausgebreiteten Flügeln und rotem Schnabel, drei ebenfalls silberne Junge mit seinem eigenen Blut fütternd”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großmugl festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.