Gliederungszahl

1212/25–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzenreith

Ausgabedatum

05.06.1991

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzenreith

1212/25–0

Kundmachung

57/91

1991-06-05

Blatt 1

Ausgegeben am05.06.1991

Jahrgang 199157. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzenreith

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Dezember 1990, II/1-M-357/2-90, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Enzenreith das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein im Göppelschnitt geteilter Schild, vorne in Rot ein linksgewendeter, auffliegender, gekrönter silberner Kranich, hinten in Silber auf grünem Dreiberg eine grüne Fichte, in silbernem Schildfuß ein gekreuztes schwarzes Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Enzenreith festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.