Gliederungszahl

1212/26–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rohrbach an der Gölsen

Ausgabedatum

28.08.1991

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rohrbach an der Gölsen

1212/26–0

Kundmachung

94/91

1991-08-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.08.1991

Jahrgang 199194. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rohrbach an der Gölsen

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Juni 1991, Zl. II/1-M-250/1-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Rohrbach an der Gölsen das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In silbernem Schild zwischen gespaltenen Flanken, innen Rot und außen Silber, drei aus gewelltem blauem Schildfuß mit zwei silbernen Wellenleisten wachsende grüne Rohrkolben mit je zwei Blättern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach an der Gölsen festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Rot” genehmigt.