Gliederungszahl

1212/27–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

Ausgabedatum

04.10.1991

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

1212/27–0

Kundmachung

112/91

1991-10-04

Blatt 1

Ausgegeben am04.10.1991

Jahrgang 1991112. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. Juli 1991, Zl. II/1-M-225-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel das nachstehende beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Unter blauem Schildhaupt in Rot ein mit drei roten Jakobsmuscheln belegter goldener Schrägrechtsbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.