Gliederungszahl

1212/29–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein

Ausgabedatum

04.10.1991

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein

1212/29–0

Kundmachung

114/91

1991-10-04

Blatt 1

Ausgegeben am04.10.1991

Jahrgang 1991114. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. August 1991, Zl. II/1-M-354-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Breitenstein das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein grüner Schild, schräglinks geteilt durch einen silbernen Wellenbalken, unten auf wachsendem goldenen Felsen eine ebensolche Ruine mit linksstehendem Bergfried und schwarzen Schießscharten, oben aus der Schildteilung wachsend eine zweigeschossige goldene Brücke mit oben vier und unten zwei Bogenöffnungen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenstein festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.