Gliederungszahl

1212/30–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rußbach

Ausgabedatum

21.11.1991

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rußbach

1212/30–0

Kundmachung

124/91

1991-11-21

Blatt 1

Ausgegeben am21.11.1991

Jahrgang 1991124. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Rußbach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. September 1991, Zl. II/1-M-206-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Rußbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber, über blauen Wellenbalken im Schildfuß, drei bewurzelte grüne Ulmen, von denen die mittlere die beiden äußeren überragt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Rußbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau” genehmigt.